Baumschutzsatzung für Witten

Veröffentlicht am 08.10.2016 in Presse

Die Baumschutzsatzung ist nicht mehr zeitgemäß

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wurde der Antrag zur Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Witten eingebracht mit dem Tenor, Privatbesitzer von Grundstücken von dieser Satzung in Zukunft auszunehmen. Der Antrag wurde abgelehnt, aber das Thema Baumschutzsatzung bzw. Aktualisierung der Satzung geradezu leidenschaftlich von einigen Ausschussmitgliedern aufgegriffen.

Die Baumschusssatzung ist knapp dreißig Jahre alt. Ich habe mich damals selbst dafür selbst vehement eingesetzt. Heute meine ich, sollte die Satzung den gegeben veränderten klimatischen Bedingungen angepasst werden. Kyrill lässt grüßen! Bei den letzten orkanartigen Stürmen konnte man feststellen, dass alle Bäume, die nicht mehr absolut standfest sind, umfallen und großen Schaden anrichten können.

Auch einige Bommeraner befürchten, dass ein Baum des Nachbarn beim nächsten Sturm auf das eigene Grundstück bzw. Haus fällen und großen Schaden anrichten könnte. Der Nachbar, dem der Baum gehört, scheint aber an dem frühzeitigem Fällen eines möglicherweise  nicht mehr standsicheren Baumes nicht interessiert zu sein, da er die kostspielige und die bisher bei allen großen Bäumen vorgeschriebene teurere Ersatzpflanzung scheut. Ein nachbarschaftlicher Streitfall mit finanziellen und juristischen Folgen kann daraus entstehen. Soweit sollte es nach Möglichkeit nicht kommen. Die Kommune muss überlegen, wie sie Abhilfe schaffen kann.

In den Nachbarstädten hat man teilweise dieses Thema schon aufgegriffen und ist es unterschiedlich angegangen.  So verzichtet z.B. die Stadt Dortmund bei Nadelhölzern, die bekanntlich flache Wurzeln haben und leichter einem Orkan zum Opfer fallen können, grundsätzlich auf Ersatzplanzungen.

Es ist auch die Frage, ob in jedem Fall so hochwertige und teurere Ersatzpflanzungen für jeden gefällten Baum vorgenommen werden müssen. Der Ausschuss hat mit großer Mehrheit beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen die vielschichtige Problematik der bestehenden Baumsatzung zu untersuchen und eine zeitgemäße Anpassung der Baumsatzung dem Ausschuss vorzulegen.

Klar ist, dass sich die angestrebte Änderung der der Satzung nicht gegen den Schutz des Baumbestandes richten darf. Bommern ist ein Stadtteil im Grünen. Das soll selbstverständlich  so bleiben. Die negativen Klimaveränderungen treffen auch unsere Stadt und unseren Stadtteil daraus sollten die notwendigen Konsequenzen gezogen werden. Die Änderung der Baumsatzung bedeutet ja keineswegs eine grundsätzliche Infragestellung der Baumsatzung.

K.Wiegand

 

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